Wer kann Verkehrsleiter werden

Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/09), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften (vgl. nachfolgende Ausführungen).
  • Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Neben diesen „Kernanforderungen“ (die nachgewiesen werden müssen), gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:....hier weiterlesen!


Im Vertrag mit dem externen Verkehrsleiter müssen die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben ...hier weiterlesen!

Wie benenne ich einen Verkehrsleiter und was ist dabei vertraglich zu beachten? Sofern ich ein neues Unternehmen..hier weiterlesen!


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